In den letzten Jahren wurde es immer schwieriger, eine flächendeckende rund um die Uhr Notfallversorgung für Tiere aufrecht zu erhalten.
Um dem entgegenzuwirken und die Basis für funktionierende Notdienste bereitzustellen, hat der Gesetzgeber in der letzten Novellierung der GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) festgelegt, dass Leistungen im Notdienst mindestens mit dem 2-fachen Satz abgerechnet werden müssen. Zusätzlich hat der Gesetzgeber in der GOT die Tierärzte verpflichtet, für jeden Notdienstbesuch eine Notfallgebühr von 50€ netto (mit MwSt 59,50€) zu erheben.
Tierbesitzer_innen müssen sich also bewusst sein, dass ein Besuch im Notdienst auf jeden Fall höhere Kosten verursachen wird - dafür wird ihnen aber auch außerhalb der regulären Sprechzeiten geholfen. Gerade in unserer ländlichen Region ohne Tierklinik in der Nähe, ist dies besonders wichtig.
Wenn Sie eine Versicherung für Ihr Tier abgeschlossen haben, lohnt es sich auf jeden Fall rechtzeitig zu prüfen, ob die Versicherung auch die Notdiensttarife übernimmt.